Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Schreinerei Fleig GbR.

llgemeine Geschäftsbedingungen

Schreinerei Fleig GbR

September 2022

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote

freibleibend. Diese erfolgt durch die Rücksendung der

vom Auftraggeber unterschriebenen

Auftragsbestätigung. Ab diesem Zeitpunkt gelten die

vereinbarten Lieferfristen.

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und

Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums­- und

Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustim­mung

weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen

zugänglich gemacht werden.

Natürliche Materialien wie Massivhölzer, Furniere,

Stoffe, Natursteine und ähnliches können kleine

Abweichungen in Farbe und Struktur aufweisen.

Naturbelassene oder geölte Holzoberflächen können

durch den täglichen Gebrauch Abnutzungsspuren

erhalten.

Folgende Leistungen sind grundsätzlich nicht in unserem

Lieferumfang enthalten, sofern schriftlich nichts anderes

festgehalten wurde: Kernbohrungen, Maler- und

Tapezierarbeiten, Gasanschlüsse, Wasser- und

Stromanschlüsse.

Bei der Montage setzen wir voraus, dass unser

Fahrzeug unmittelbar an das Gebäu­de fahren und

entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere

Transport­wege oder wegen erschwerter Anfuhr vom

Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, können

gesondert berechnet werden. Wird die Ausführung

unserer Arbeiten durch Umstände behindert, welche

der Auftraggeber zu vertreten hat, so können die ent-

sprechenden Kosten in Rechnung gestellt werden.

Falls nicht anders vereinbart, können wir für

Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten

Leistung eine Abschlagszahlung verlangen.

Alle Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach

Rechnungsdatum zahlbar. Skontoabzüge werden nicht

anerkannt. Zahlungseinbehalte werden bis max. in

doppelter Höhe vom Wert des reklamierten oder

fehlenden Teilstücks akzeptiert.

Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen

Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.

Abholungen sind nur gegen Barzahlung oder mit

PayPal möglich.

Ein Lieferverzug berechtigt nicht zum Rücktritt des

Vertrags. Dauert die Verzögerung unangemessen

lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleis­tung

vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund

von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,

nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, können

Lagerkosten zu Lasten des Auftraggebers berechnet

werden.

Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag ohne

Grund, können wir 20 % der auf den noch nicht

erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden

vereinbarten Vergütung (Kündigungsentschädigung)

verlangen. Es bleibt uns unbenommen, bei

entsprechendem Nachweis eine höhere

Kündigungsentschädigung zu verlan­gen. Ebenso bleibt

dem Auftraggeber der Nachweis unbenommen, dass

uns keine oder eine geringere

Kündigungsentschädigung zusteht.

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist

ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres

Unternehmens. Unsere AGB gelten nicht bei Vergaben

nach VOB/A oder VOL/A.

Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden

von uns gespeichert. Diese Datenerhe­bung und

Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1b)

DSGVO. Wir sichern zu, diese Daten ausschließlich zu

eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden

sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu

gewerblichen Zwecken übermittelt.

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