llgemeine Geschäftsbedingungen
Schreinerei Fleig GbR
September 2022
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote
freibleibend. Diese erfolgt durch die Rücksendung der
vom Auftraggeber unterschriebenen
Auftragsbestätigung. Ab diesem Zeitpunkt gelten die
vereinbarten Lieferfristen.
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und
Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und
Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung
weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen
zugänglich gemacht werden.
Natürliche Materialien wie Massivhölzer, Furniere,
Stoffe, Natursteine und ähnliches können kleine
Abweichungen in Farbe und Struktur aufweisen.
Naturbelassene oder geölte Holzoberflächen können
durch den täglichen Gebrauch Abnutzungsspuren
erhalten.
Folgende Leistungen sind grundsätzlich nicht in unserem
Lieferumfang enthalten, sofern schriftlich nichts anderes
festgehalten wurde: Kernbohrungen, Maler- und
Tapezierarbeiten, Gasanschlüsse, Wasser- und
Stromanschlüsse.
Bei der Montage setzen wir voraus, dass unser
Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und
entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere
Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom
Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, können
gesondert berechnet werden. Wird die Ausführung
unserer Arbeiten durch Umstände behindert, welche
der Auftraggeber zu vertreten hat, so können die ent-
sprechenden Kosten in Rechnung gestellt werden.
Falls nicht anders vereinbart, können wir für
Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten
Leistung eine Abschlagszahlung verlangen.
Alle Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach
Rechnungsdatum zahlbar. Skontoabzüge werden nicht
anerkannt. Zahlungseinbehalte werden bis max. in
doppelter Höhe vom Wert des reklamierten oder
fehlenden Teilstücks akzeptiert.
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen
Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.
Abholungen sind nur gegen Barzahlung oder mit
PayPal möglich.
Ein Lieferverzug berechtigt nicht zum Rücktritt des
Vertrags. Dauert die Verzögerung unangemessen
lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung
vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund
von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, können
Lagerkosten zu Lasten des Auftraggebers berechnet
werden.
Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag ohne
Grund, können wir 20 % der auf den noch nicht
erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden
vereinbarten Vergütung (Kündigungsentschädigung)
verlangen. Es bleibt uns unbenommen, bei
entsprechendem Nachweis eine höhere
Kündigungsentschädigung zu verlangen. Ebenso bleibt
dem Auftraggeber der Nachweis unbenommen, dass
uns keine oder eine geringere
Kündigungsentschädigung zusteht.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist
ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres
Unternehmens. Unsere AGB gelten nicht bei Vergaben
nach VOB/A oder VOL/A.
Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden
von uns gespeichert. Diese Datenerhebung und
Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1b)
DSGVO. Wir sichern zu, diese Daten ausschließlich zu
eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden
sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu
gewerblichen Zwecken übermittelt.
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